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Stadt hat die Hälfte der Enteignungsanträge am Groß Glienicker See beim Land gestellt

MaerkischeAllgemeine5POTSDAM / GROSS GLIENICKE -Die Stadt hat bereits zwölf Anträge auf Enteignung von Uferwegsabschnitten am Groß Glienicker See beim Innenministerium gestellt, das bestätigte ein Ministeriumssprecher auf MAZ-Nachfrage.Damit sind etwa die Hälfte der angekündigten Anträge gegen Uferanrainer, die sich einem Verkauf bislang verweigerten, geschrieben. Die Anträge kämen nicht als Paket, sondern Stück für Stück, heißt es aus dem Innenministerium – sie müssten aber ohnehin einzeln geprüft werden. Anders als noch vor Kurzem angekündigt, hat die Stadt allerdings keine Anträge auf die sogenannte „sofortige Besitzeinweisung“ gestellt. Mit dieser Zusatzmaßnahme könnte sie dafür sorgen, dass der Uferweg schneller zugänglich wird, auch wenn die jeweiligen Abschnitte noch im Eigentum ihrer bisherigen Besitzer bleiben. Die Stadt begründet es damit, dass es wenig Sinn ergäbe, „aktionistitisch vorzugehen“, solange man nicht ganze Abschnitte des Uferweges ausbauen könne. Deshalb wolle man warten, bis das Innenministerium für die zusammenhängenden Enteignungen „grünes Licht“ gebe, um dann zu prüfen, wo man eine vorzeitige Besitzeinweisung beantrage.

Bis dahin kann es allerdings noch dauern. Laut Innenministerium wird jeder Antrag zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Dann werden die betroffenen Grundstückseigentümer um eine Stellungnahme gebeten, um sicherzugehen, dass sie wirklich nicht verkaufen wollen. Nach der Stellungnahme des Betroffenen, für die einige Zeit bleibt, wird dann für jedes Grundstück ein Gutachterausschuss zusammengerufen, der ein Gutachten über den Verkehrswert des Grundstücks und den Wertverlust durch den Weg ermittelt. Mit diesen Zahlen versucht dann das Land erneut, eine Einigung zwischen Stadt und Grundstückseigentümern zu erreichen. Wenn das nicht möglich ist, entscheidet die Behörde. Es sei „nicht unüblich, dass das Jahre dauert“. Und das ist nur das Enteignungsverfahren. Fast alle Beteiligten rechnen mit Klagen einiger Anrainer durch alle Instanzen, was wiederum Jahre dauern kann. Erst danach wäre eine Enteignung rechtskräftig. Eine „vorzeitige Besitzeinweisung“ hätte daher nicht nur aus Sicht der Uferwegfreunde „einen großen Charme“, wie Andreas Menzel von der Bürgerinitiative „Freies Seeufer“ betonte. (Von Jan Bosschaart)

 
 
 
 
 

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